
macht sich zur Verhütung der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland an den Einfuhrorten notwendig. Die Q.anstalten sind so gegen den Verkehr mit der Umgebung und mit dem Binnenlande abzuschließen, daß eine Verschleppung von Seuchen aus den Q. nicht möglich ist. Die Dauer der Q. muß verschiede...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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